Der Artikel vermittelt den Eindruck, als würden Windenergieanlagen im Kreis Steinfurt immer mit Zustimmung der Naturschutzverbände errichtet und der Naturschutz profitiere davon. Das greift zu kurz.
Der BUND unterstützt seit Beginn die Energiewende, plädierte immer für die Einrichtung von Windkraftvorranggebieten, denn nicht jeder Standort ist geeignet - insbesondere nicht in sensiblen Lebensräumen gefährdeter Arten.
Für die Errichtung von WKA wurden notwendige Kompensationsmaßnahmen durchgeführt.
Der Windfonds ist eine freiwillige, zusätzliche Maßnahme der Betreiber echter Bürgerwindparks, die dieses Zertifikat nach einer Prüfung entsprechender Kriterien nach Errichtung erhalten haben. Mit diesen Mitteln sollen Naturschutzprojekte angestoßen, gefördert werden, die zusätzlich erfolgen und nicht für Kompensationen oder Naturschutzaufgaben der öffentlichen Hand verwendet werden dürfen.
Grundsätzlich gilt Vermeidung vor Ausgleich. Erforderlich ist eine eingehende Prüfung hinsichtlich der Naturverträglichkeit der geplanten Maßnahme. Gerade deshalb ist die aktuelle Praxis der Vorbescheide besonders kritisch. Die Regionalplanung wollte auch weiterhin durch ausgewiesene Vorrangzonen eine naturverträgliche und geordnete Steuerung der Windenergie ermöglichen – außerhalb dieser Bereiche sollten sensible Landschaften, Naturbereiche geschützt werden. Berücksichtigt wurde auch die gesetzliche Vorgabe bzgl. des Flächenziels.
Durch eine gesetzliche Übergangsphase und die vom Kreis vor dem Inkrafttreten des Regionalplans versendeten Vorbescheide für beantragte Anlagen außerhalb der Vorrangzonen wird diese geplante Steuerung ausgehebelt. Statt einer gezielten Planung droht ein ungesteuerter Ausbau auch in ökologisch sehr wertvollen Bereichen, etwa in Greven-Brüskenheide oder am Strönfeld bei Metelen, obwohl der Kreis seine gesetzlichen Flächenziele für Windkraft mehr als erfüllt hat.
Der Kreis WAF hat in der Zeit der Regionalplanneuaufstellung keine Vorbescheide ausgestellt.